Sonstige Versicherungen
- die gesetzliche oder private Arbeitslosenversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
- die Haftpflichtversicherung, etwa Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht oder Tierhalter-Haftpflicht.
- die Risikolebensversicherung.
Welche Versicherung kann man von der Steuer absetzen Liste?
Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Kann man die Kfz Versicherung bei der Steuererklärung absetzen?
Kann man die Kfz – Versicherung von der Steuer absetzen? Ja. Sie können die Beitragskosten Ihrer Kfz – Versicherung in der Steuererklärung angeben, wenn Sie Versicherungsnehmer und eingetragener Fahrzeughalter des Pkw sind. Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein steuerpflichtiges Einkommen.
Kann man Hausrat und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Diese Versicherungen können Sie nicht steuerlich absetzen Nicht alle Policen können Sie wie die Haftpflicht von der Steuer absetzen. Nicht möglich ist das zum Beispiel bei einer: Hausratversicherung. Kfz-Kaskoversicherung.
Wo kann man KFZ Haftpflicht von der Steuer absetzen?
Private Nutzung des Autos – Wer sein Auto ausschließlich privat nutzt, kann die Autoversicherung im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Als Angestellter kann man so die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.
900 Euro anrechnen lassen. Für Selbstständige liegt der maximale Betrag bei 2. 800 Euro. Man kann in der Steuererklärung auch die Kfz-Versicherung mehrerer Fahrzeuge eintragen. Allerdings zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen auch Kranken-, Pflege- sowie Unfallversicherung, sodass der Maximalbetrag meistens bereits erreicht ist.
Für die Versicherung eines Zweitwagens können in der Regel also keine Ersparnisse erzielt werden. Selbst die Kfz-Versicherung des Erstwagens hat oft keine steuerliche Auswirkung. Ob Du den Höchstbetrag bereits erreicht hast, kannst Du in Zeile 25 Deiner Lohnsteuerbescheinigung unter „Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung” überprüfen. Sichere Dein Auto mit unserer ausgezeichneten Autoversicherung für alle Fälle ab und spare Geld, indem Du die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzt.
Welche Versicherung kann man nicht absetzen?
Wann lohnt es sich Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?
Bis zu welcher Höhe Sie Versicherungsbeiträge absetzen können –
- Altersvorsorgeaufwendungen: Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag. Sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich. Im Jahre 2019 waren die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 24. 305 Euro bei Ledigen und 48. 610 Euro bei Verheirateten bzw.
- eingetragenen Lebenspartnern;
- Diese Beiträge haben sich höchstens 88 Prozent steuermindernd ausgewirkt, also mit höchstens 21;
- 388 Euro bei Ledigen und 42;
- 776 Euro bei Verheirateten;
- Für das Jahr 2020 hat das Finanzamt den Beitragshöchstsatz auf 25;
046 Euro festgesetzt (bei Verheirateten liegt der Höchstbetrag bei 50. 092 Euro jährlich). Dabei liegt die Maximalgrenze bei 90 Prozent. Das heißt, für 2020 können maximal 22. 541 Euro bei Ledigen und 45. 082 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden.
- Riester-Verträge (Zusatzversorgung) Die jährlichen Riester-Beiträge können Sie bis zur Höchstgrenze von 2. 100 Euro als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören, neben den von Ihnen eingezahlten Beiträgen, auch die staatliche Zulage.
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc. ) Arbeitnehmer und Beamte können bis maximal 1. 900 Euro in der Steuererklärung angeben. Bei Selbstständigen liegt die Maximalgrenze bei 2. 800 Euro.
- Berufliche Policen (Unfallversicherung, Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtsschutz). Diese Versicherungen können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Kann die Privathaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?
Sonderregelungen für Partner & Ehepartner – Ehepartner und Partner haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Da die Höchstgrenze pro Steuererklärung für zwei Personen zu niedrig wäre, dürfen Ehepartner Ihre jeweiligen Höchstgrenzen addieren.
- Beispiel: So setzt sich die Höchstgrenze für Partner zusammen Die Höchstgrenze eines selbstständigen Fotografen liegt bei 2;
- 800 Euro;
- Seine Frau ist Projektmanagerin in einem Unternehmen;
- Durch das Angestelltenverhältnis liegt ihre Höchstgrenze bei 1;
900 Euro. Der Höchstbetrag für die gemeinsame Steuererklärung liegt somit bei 4. 700 Euro.
Kann die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Die Hausratversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen – mit zwei Ausnahmen: Sie arbeiten von zu Hause aus im eigenen Arbeitszimmer oder sind selbstständig, denn dann deckt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte ab und Sie können sie anteilig steuerlich absetzen.
Wo kann ich die Hausratversicherung absetzen?
Wann lässt sich die Hausratversicherung absetzen? – Wer ein Büro oder ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause hat, kann sich bei seiner Steuererklärung freuen. Denn wer seine Police aus beruflichen Gründen benötigt, kann diese anteilig steuerlich absetzen.
Die Hausratversicherung wird nicht als Vorsorgeaufwendungen angegeben, sondern als Werbungskosten. Sie gilt als Sonderausgabe, die die berufliche Existenz sichern soll. Dies gilt für berufliche Arbeitszimmer, die sich über weitere Privaträume der Wohnung erreichen lassen.
Deine Angaben zur Hausratversicherung kannst du in der Anlage G tätigen. Wenn Du eine Versicherung für Büroräume abgeschlossen hast, kannst Du diese als Betriebskosten absetzen. Fallbeispiel: Herr Müller ist Grafikdesigner und hat eine Wohnung über 100 Quadratmeter.
10 Quadratmeter seiner Unterkunft nutzt er beruflich als Arbeitszimmer. In diesem Fall darf er 10 Prozent der jährlichen Prämie für die Hausratversicherung von der Steuer absetzen. Wenn Du Dein Arbeitszimmer steuerlich absetzen möchtest, solltest Du die Vorschriften beachten.
Das Zimmer muss ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum sein, der überwiegend für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Bereits 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu regelt.
Ab diesem Jahr – also erstmals für die Einkommensteuererklärung 2018 – wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um zwei Monate verlängert. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli einreichen.
Bisher musste die Steuererklärung bis Ende Mai fertig sein. Der letztmögliche Abgabetermin für die diesjährige Steuererklärung (für das Steuerjahr 2020) ist daher der 31. 07. 2021. Nimmst Du die Dienste eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2022.
Weil der letzte Februartag ein Samstag ist, tritt die Ausnahmeregelung in Kraft: Letztmöglicher Abgabetermin ist dann Montag, 02. März 2022. Achtung: Wer den Abgabetermin nicht einhält, kommt um einen Versäumniszuschlag nicht herum.
Für jeden Monat , den die Steuererklärung zu spät eingereicht wurde, sind mindestens 25 Euro zu zahlen. Der Zuschlag wird zur Steuerschuld addiert oder von der Rückerstattung abgezogen. Liegt die Nachzahlung über mindestens 10. 000 Euro, wird ein höherer Versäumniszuschlag zugrunde gelegt.
Welche Versicherungsprämien sind steuerlich absetzbar?
Steuern sparen in der Schweiz – Nur wer weiss, welche Abzüge es gibt, kann diese auch bei der Steuererklärung 2021 geltend machen und so Steuern sparen. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kosten, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können.
Fahrtkosten zur Arbeit Effektive Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei den angefallenen Fahrtkosten gilt auf Bundesebene ein Maximalbetrag von jährlich 3‘000 Franken.
Abzüge für Kosten aus der Nutzung des öffentlichen Verkehrs werden grundsätzlich anerkannt. Auch kann man für das eigene Velo einen Pauschalbetrag zwischen 300 und 700 Franken abziehen, sofern dieses für die Fahrt zur Arbeit zumindest gelegentlich genutzt wurde.
Bei den Autokosten sieht es jedoch anders aus. Autokosten können nur in wenigen, speziellen Ausnahmefällen verrechnet werden. Dies kann der Fall sein, wenn es einer Person körperlich nicht zumutbar ist, den Arbeitsweg mit dem ÖV zurückzulegen, wenn öffentliche Haltestellen zu weit vom Wohn-oder Arbeitsort entfernt sind oder wenn nur durch Nutzung des Autos eine erhebliche Zeitersparnis erzielt werden kann.
Zudem dürfen Autokosten nur bis zu der Höhe angerechnet werden, wie die Summe der Kosten, welche bei einer vergleichsweisen Nutzung der öffentlicher Verkehrsmittel entstanden wären. Verpflegungskosten im Beruf Kosten für auswärtige Verpflegung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wenn es Arbeitnehmern nicht möglich ist in der Mittagspause zu Hause zu essen, können Verpflegungskosten von der Steuer abgezogen werden. Bei den Kosten für die Verpflegung gilt ein Maximalbetrag von 15 Franken je Arbeitstag und jährlich bis zu 3‘200 Franken.
Wenn jedoch am Arbeitsort ein vergünstigtes Essen in der Kantine angeboten wird, sinken die Maximalabzüge auf die Hälfte. In diesem Fall können 7. 50 Franken je Arbeitstag und 1‘600 Franken im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Sonstige Berufsauslagen Diverse weitere berufsmässige Ausgaben können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Beispiele hierfür sind Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Fachliteratur, Berufskleidung oder unter Umständen auch notwendig gewordene Unterkunftskosten. Meist werden diese Abzüge anhand der nachgewiesenen Kosten anerkannt.
Zudem darf auch eine Pauschale für berufsbedingte Zusatzkosten genutzt werden. Auf Bundesebene sind das bis zu 3 Prozent des Nettoeinkommens, mit einer Höchstgrenze von bis zu 4‘000 Franken. Wenn Einkünfte über Nebenverdienste erwirtschaftet wurden, sind auch hierfür entstandene Berufsauslagen abzugsfähig.
Kosten für Versicherungsprämien Versicherungsprämien können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beiträge und Prämien an die Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, der Unfallversicherung und der Krankenkassen können zu einem Teil von der Steuer abgezogen werden.
Für Einzelpersonen gilt ein Maximalbetrag von 1‘700 Franken, für Ehepaare gilt ein Maximalbetrag von 3‘500 Franken. Nicht abgezogen werden dürfen Prämien an andere Versicherungen, wie die Autoversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Haftpflichtversicherung.
Entrichtete Spenden können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern diese Spenden an ausschliesslich gemeinnützige Organisationen geleistet wurden. Die Gesamtsumme der Spendengelder sollte jedoch weniger als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen.
Spenden an politische Parteien Sollten Sie Mitglied einer politischen Partei sein, Mitgliedsbeiträge oder Spenden entrichtet haben, so sind diese Ausgaben ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Auf Bundesebene können hier sogar bis zu 10‘100 Franken geltend gemacht werden.
In einzelnen Kantonen gibt es jedoch hiervon abweichende Maximalbeträge. Private Vorsorge Säule 3a Einzahlungen in Einrichtungen der Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Abzugsfähig sind sowohl 3a-Sparkonten als auch 3a-Fonds.
Angestellte können hier bis zu 6’883 Franken und Selbstständige bis zu 34’416 Franken jährlich von der Steuer abziehen. Weiter sollte der Betrag 20 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Da der steuerfreie Zins hier höher ist als auf dem Sparkonto, lohnt sich stets die Einzahlung in die Säule 3a.
Durch den Besitz gleich mehrerer 3a-Konten lassen sich weitere, langfristige und lohnenswerte Steuervorteile sichern. Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen Besonders hohe Gesundheitskosten, welche nicht durch die Krankenkasse gezahlt wurden, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ebenfalls abzugsfähig sind behinderungsbedingte Kosten. Wichtig für den Abzug sämtlicher Gesundheitskosten ist, dass diese medizinisch bedingt sind und auch nachgewiesen werden können. Zu den Gesundheitskosten zählen auch Ausgaben für rezeptpflichtige Brillen, anerkannte Naturheilpraktiker, sowie medizinisch notwendige Transportkosten.
Sofern die Summe der selbst bezahlten Behandlungskosten 5 Prozent des eigenen Nettoeinkommens übersteigt, sind diese Gesundheitskosten abzugsfähig. Je nach Kanton kann die Bemessungsgrenze auch deutlich unter 5 Prozent betragen.
Berufliche Vorsorge Säule 2 Freiwillige Nachzahlungen in die Pensionskasse (Säule 2) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ähnlich wie bei der Säule 3a können auch die Einkäufe in die Pensionskasse die Steuerlast mindern. Der gemeinsame Maximalbetrag von Säule 3a und Säule 2 sollte nicht überschritten werden.
- 10;
- Zinsen von Krediten und Hypotheken Zinskosten aus Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen und Hypothekar-Zinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
- Der Eigenmietwert muss zwar versteuert werden, doch darf im Gegenzug dazu die Hypothek vom Vermögen abgezogen werden;
Auch werterhaltende Investitionen und Unterhaltskosten für Immobilien können abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für das Leasing eines Fahrzeugs, da ein Leasingvertrag steuerlich gesehen keinen Kreditvertrag darstellt. Einzelne Kantone schliessen auch Baukreditzinsen aus.
Für Schulden und Kreditzinsen gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 50‘000 Franken, zuzüglich Vermögenserträge. 11. Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder Nachweislich geleistete Beiträge für die Kinderbetreuung an Krippen und Tagesmütter können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Pro Kind gilt ein Maximalbetrag von 10‘100 Franken im Jahr. 12. Kinder und sozialer Pauschalabzug Für Unterstützungsleistungen an die eigenen Kinder oder auch andere Personen kann ein Pauschalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Pro Kind und Jahr beträgt dieser Sozialabzug bei der direkten Bundessteuer 6‘500 Franken.
- 13;
- Alimente und Unterhaltsbeiträge Entrichtete Alimente für minderjähriger Kinder und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner ausserhalb Ihres Haushalts können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
- Sollte Ihr Kind zwar nicht mehr minderjährig sein, sich aber in einer Berufsausbildung oder Tagesschule befinden, sind meist ebenfalls Abzüge bei den Steuern möglich;
Bei Ehepaaren mit zwei berufstätigen Ehepartnern besteht die Möglichkeit, vom tieferen Einkommen bis zu 13‘400 Franken vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Jedoch bestehen hier grosse Differenzen in den einzelnen Kantonen. Der niedrigste gewährte Maximalbetrag beträgt im Extremfall nur 500 Franken.
15. Aus- und Weiterbildung Selbstfinanzierte Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wichtig dabei ist, dass absolvierte Weiterbildungen auch im Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit stehen, sprich berufsorientiert sind.
Die gewährten Beträge für den Abzug von Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten belaufen sich in den meisten Kantonen auf maximal 12‘000 Franken. Erarbeitete Diplome und sämtliche Belege zur Teilnahme sollten sorgsam aufbewahrt werden. 16. Renovationen und Gebäudeunterhalt Werterhaltende Investitionen für den Unterhalt einer Liegenschaft können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Beispiele hierfür sind Renovationen der Einrichtung, wie neue Bäder, Küchen, sanitäre Anlagen oder auch die Anschaffung einer Waschmaschine oder die Erneuerung der Heizanlage. Abzugsfähig sind auch Versicherungsprämien, Verwaltungskosten und Kosten, die zum Energiesparen aufgewendet wurden.
Nicht abzugsfähig sind rein wertvermehrende Investitionen, die weder direkt zum Werterhalt, noch zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Als wertvermehrende Investitionen zählen beispielsweise der Anbau eines Wintergartens oder der Bau einer zweiten Garage.
- Spielräume bestehen, je nachdem, ob man pauschal oder effektiv Kosten zum Abzug bringen möchte;
- 17;
- Verkauf von Immobilien Eine Besonderheit beim Verkauf einer Immobilie besteht darin, dass in diesem Sonderfall nicht nur werterhaltende, sondern auch wertsteigernde Investitionen steuerlich zum Abzug gebracht werden können;
Der Verkauf einer Immobilie bringt aber auch unweigerlich steuerliche Verbindlichkeiten mit sich. Hier ist es ratsam, einen versierten Treuhänder zurate zu ziehen. Sofern der Betrag von 4‘000 Franken für berufsbedingte Kosten noch nicht ausgeschöpft wurde, können auch die Kosten eines privaten Arbeitszimmers zu Hause von der Steuer abgezogen werden.
Ein steuerlich wirksamer Abzug für das Home Office ist nicht ohne Nachweise möglich. Hierfür wird in der Regel ein Bedarfsnachweis von Seiten des Arbeitgebers gefordert. Bedingung ist zudem, dass die Räumlichkeiten nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt werden.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, können die Unterhaltskosten der beruflich genutzten Räumlichkeit steuerlich verrechnet werden. Das Thema Aktien und Wertschriften ist aus steuerlicher Sicht oft besonders kompliziert. Grundsätzlich müssen Dividenden von Aktien als Einkommen versteuert werden.
Eine Ausnahme besteht für private Anleger, welche nicht gewerbsmässig Gewinne aufgrund steigender Kurse erzielt haben. Trotzdem ist hier Vorsicht geboten, da unter Umständen auch private Anleger bei reger Tätigkeit als gewerbsmässig tätig eingestuft werden können.
Eine weitere Ausnahme besteht für Dividenden, die aus Kapitalanlagen stammen, diese sind im speziellen steuerlich begünstigt. Zweifelsfrei abzugsfähig sind bei Aktien, Obligationen und Anlagefonds gewisse Vermögensverwaltungskosten. Diese Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens können bis zu 3 Tausendstel der Gesamtsumme aller aktiven Wertschriften abgezogen werden.
Je nach Kanton sind zudem limitierende Maximalbeträge vorgegeben. Kommt es beim Handel mit Optionen und Aktien jedoch zu Verlusten, können die bereits entrichteten Einkommensteuern in der Regel nicht nachträglich zurückerstattet werden.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Selbstständige sind vielschichtig und unterscheiden sich in vielen Punkten von denen eines Angestellten. Es besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten für betriebsbedingte Geschäftsauslagen. Geschäftsessen im Restaurant, Geschäftsreisen, Einladungen und vieles weitere mehr sind steuerlich absetzbar.
- Ebenfalls vermehrt genutzt werden können Abschreibungen jeglicher Art;
- So können beispielsweise Wertminderungen von Immobilien, Autos, Firmeneinrichtungen und Werkzeugen steuermindernd angerechnet werden;
Lohnenswert können auch Investitionen zum Einsparen von Energie sein.
Können Kontoführungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden?
Informatives für Geschäftskunden – Kontoführungsgebühren gelten bei Gewerbetreibenden als betriebliche Ausgabe und können steuerlich geltend gemacht werden. Die an die Bank gezahlten Gebühren senken den Gewinn und gehören je nach Unternehmensart beispielsweise in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
In größeren Betrieben ist das Führen eines reinen Geschäftskontos eine Selbstverständlichkeit. Anders sieht es bei vielen Freiberuflern aus, die ohne Firmenkonto auskommen und demnach keine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Zahlungsverkehr vorzuweisen haben.
Diese Art der Kontoführung ist durchaus erlaubt, bringt jedoch einige Schwierigkeiten mit sich. Die Kontoführungsgebühren lassen sich nicht vollständig steuerlich absetzen, sondern nur anteilig. Der Anteil für berufliche und private Nutzung ist realistisch festzulegen.
- Für die Berechnung der anteiligen Gebühren lassen sich die monatlichen Buchungen heranziehen;
- Generell ist es ratsam Privates und Geschäftliches zu trennen, weil dies die Besteuerung deutlich vereinfacht;
Wie der Geschäftskonto Vergleich des Verbraucherportals über Finanzthemen bestätigt, muss für ein betriebliches Konto inzwischen nicht mehr auf die teuren Angebote regionaler Banken zurückgegriffen werden. Es gibt günstige Alternativen ohne hohe Grundgebühren inklusiv attraktiver Extras. Steuerlich geltend zu machen sind in Verbindung mit Geschäftskonten folgende Posten: • Kontoführungsgebühren • Kosten des Geldtransfers (Buchungsposten) • Gebühren für Kontoauszüge • Kostenpflichtige Kreditkarten / Bankkarten (Debitkarten) • Überziehungszinsen .
Wo trage ich meine Brille bei der Steuererklärung ein?
Außergewöhnliche Belastungen befinden sich auf Seite 3 des Mantelbogens. Unter „Andere außergewöhnliche Belastungen’ trägst du die Gesamtsumme deiner Kur-, Pflege oder Krankheitskosten ein, zu denen auch deine Brille gehört.
Welche Versicherungen sind 2021 steuerlich absetzbar?
Welche Versicherungsprämien sind steuerlich absetzbar?
Steuern sparen in der Schweiz – Nur wer weiss, welche Abzüge es gibt, kann diese auch bei der Steuererklärung 2021 geltend machen und so Steuern sparen. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kosten, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können.
Fahrtkosten zur Arbeit Effektive Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei den angefallenen Fahrtkosten gilt auf Bundesebene ein Maximalbetrag von jährlich 3‘000 Franken.
Abzüge für Kosten aus der Nutzung des öffentlichen Verkehrs werden grundsätzlich anerkannt. Auch kann man für das eigene Velo einen Pauschalbetrag zwischen 300 und 700 Franken abziehen, sofern dieses für die Fahrt zur Arbeit zumindest gelegentlich genutzt wurde.
- Bei den Autokosten sieht es jedoch anders aus;
- Autokosten können nur in wenigen, speziellen Ausnahmefällen verrechnet werden;
- Dies kann der Fall sein, wenn es einer Person körperlich nicht zumutbar ist, den Arbeitsweg mit dem ÖV zurückzulegen, wenn öffentliche Haltestellen zu weit vom Wohn-oder Arbeitsort entfernt sind oder wenn nur durch Nutzung des Autos eine erhebliche Zeitersparnis erzielt werden kann;
Zudem dürfen Autokosten nur bis zu der Höhe angerechnet werden, wie die Summe der Kosten, welche bei einer vergleichsweisen Nutzung der öffentlicher Verkehrsmittel entstanden wären. Verpflegungskosten im Beruf Kosten für auswärtige Verpflegung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wenn es Arbeitnehmern nicht möglich ist in der Mittagspause zu Hause zu essen, können Verpflegungskosten von der Steuer abgezogen werden. Bei den Kosten für die Verpflegung gilt ein Maximalbetrag von 15 Franken je Arbeitstag und jährlich bis zu 3‘200 Franken.
Wenn jedoch am Arbeitsort ein vergünstigtes Essen in der Kantine angeboten wird, sinken die Maximalabzüge auf die Hälfte. In diesem Fall können 7. 50 Franken je Arbeitstag und 1‘600 Franken im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Sonstige Berufsauslagen Diverse weitere berufsmässige Ausgaben können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Beispiele hierfür sind Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Fachliteratur, Berufskleidung oder unter Umständen auch notwendig gewordene Unterkunftskosten;
- Meist werden diese Abzüge anhand der nachgewiesenen Kosten anerkannt;
Zudem darf auch eine Pauschale für berufsbedingte Zusatzkosten genutzt werden. Auf Bundesebene sind das bis zu 3 Prozent des Nettoeinkommens, mit einer Höchstgrenze von bis zu 4‘000 Franken. Wenn Einkünfte über Nebenverdienste erwirtschaftet wurden, sind auch hierfür entstandene Berufsauslagen abzugsfähig.
Kosten für Versicherungsprämien Versicherungsprämien können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beiträge und Prämien an die Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, der Unfallversicherung und der Krankenkassen können zu einem Teil von der Steuer abgezogen werden.
Für Einzelpersonen gilt ein Maximalbetrag von 1‘700 Franken, für Ehepaare gilt ein Maximalbetrag von 3‘500 Franken. Nicht abgezogen werden dürfen Prämien an andere Versicherungen, wie die Autoversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Haftpflichtversicherung.
- Entrichtete Spenden können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern diese Spenden an ausschliesslich gemeinnützige Organisationen geleistet wurden;
- Die Gesamtsumme der Spendengelder sollte jedoch weniger als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen;
Spenden an politische Parteien Sollten Sie Mitglied einer politischen Partei sein, Mitgliedsbeiträge oder Spenden entrichtet haben, so sind diese Ausgaben ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Auf Bundesebene können hier sogar bis zu 10‘100 Franken geltend gemacht werden.
In einzelnen Kantonen gibt es jedoch hiervon abweichende Maximalbeträge. Private Vorsorge Säule 3a Einzahlungen in Einrichtungen der Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Abzugsfähig sind sowohl 3a-Sparkonten als auch 3a-Fonds.
Angestellte können hier bis zu 6’883 Franken und Selbstständige bis zu 34’416 Franken jährlich von der Steuer abziehen. Weiter sollte der Betrag 20 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Da der steuerfreie Zins hier höher ist als auf dem Sparkonto, lohnt sich stets die Einzahlung in die Säule 3a.
- Durch den Besitz gleich mehrerer 3a-Konten lassen sich weitere, langfristige und lohnenswerte Steuervorteile sichern;
- Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen Besonders hohe Gesundheitskosten, welche nicht durch die Krankenkasse gezahlt wurden, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
Ebenfalls abzugsfähig sind behinderungsbedingte Kosten. Wichtig für den Abzug sämtlicher Gesundheitskosten ist, dass diese medizinisch bedingt sind und auch nachgewiesen werden können. Zu den Gesundheitskosten zählen auch Ausgaben für rezeptpflichtige Brillen, anerkannte Naturheilpraktiker, sowie medizinisch notwendige Transportkosten.
Sofern die Summe der selbst bezahlten Behandlungskosten 5 Prozent des eigenen Nettoeinkommens übersteigt, sind diese Gesundheitskosten abzugsfähig. Je nach Kanton kann die Bemessungsgrenze auch deutlich unter 5 Prozent betragen.
Berufliche Vorsorge Säule 2 Freiwillige Nachzahlungen in die Pensionskasse (Säule 2) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ähnlich wie bei der Säule 3a können auch die Einkäufe in die Pensionskasse die Steuerlast mindern. Der gemeinsame Maximalbetrag von Säule 3a und Säule 2 sollte nicht überschritten werden.
- 10;
- Zinsen von Krediten und Hypotheken Zinskosten aus Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen und Hypothekar-Zinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
- Der Eigenmietwert muss zwar versteuert werden, doch darf im Gegenzug dazu die Hypothek vom Vermögen abgezogen werden;
Auch werterhaltende Investitionen und Unterhaltskosten für Immobilien können abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für das Leasing eines Fahrzeugs, da ein Leasingvertrag steuerlich gesehen keinen Kreditvertrag darstellt. Einzelne Kantone schliessen auch Baukreditzinsen aus.
Für Schulden und Kreditzinsen gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 50‘000 Franken, zuzüglich Vermögenserträge. 11. Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder Nachweislich geleistete Beiträge für die Kinderbetreuung an Krippen und Tagesmütter können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Pro Kind gilt ein Maximalbetrag von 10‘100 Franken im Jahr. 12. Kinder und sozialer Pauschalabzug Für Unterstützungsleistungen an die eigenen Kinder oder auch andere Personen kann ein Pauschalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Pro Kind und Jahr beträgt dieser Sozialabzug bei der direkten Bundessteuer 6‘500 Franken.
13. Alimente und Unterhaltsbeiträge Entrichtete Alimente für minderjähriger Kinder und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner ausserhalb Ihres Haushalts können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sollte Ihr Kind zwar nicht mehr minderjährig sein, sich aber in einer Berufsausbildung oder Tagesschule befinden, sind meist ebenfalls Abzüge bei den Steuern möglich.
Bei Ehepaaren mit zwei berufstätigen Ehepartnern besteht die Möglichkeit, vom tieferen Einkommen bis zu 13‘400 Franken vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Jedoch bestehen hier grosse Differenzen in den einzelnen Kantonen. Der niedrigste gewährte Maximalbetrag beträgt im Extremfall nur 500 Franken.
- 15;
- Aus- und Weiterbildung Selbstfinanzierte Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden;
- Wichtig dabei ist, dass absolvierte Weiterbildungen auch im Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit stehen, sprich berufsorientiert sind;
Die gewährten Beträge für den Abzug von Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten belaufen sich in den meisten Kantonen auf maximal 12‘000 Franken. Erarbeitete Diplome und sämtliche Belege zur Teilnahme sollten sorgsam aufbewahrt werden. 16. Renovationen und Gebäudeunterhalt Werterhaltende Investitionen für den Unterhalt einer Liegenschaft können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Beispiele hierfür sind Renovationen der Einrichtung, wie neue Bäder, Küchen, sanitäre Anlagen oder auch die Anschaffung einer Waschmaschine oder die Erneuerung der Heizanlage;
- Abzugsfähig sind auch Versicherungsprämien, Verwaltungskosten und Kosten, die zum Energiesparen aufgewendet wurden;
Nicht abzugsfähig sind rein wertvermehrende Investitionen, die weder direkt zum Werterhalt, noch zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Als wertvermehrende Investitionen zählen beispielsweise der Anbau eines Wintergartens oder der Bau einer zweiten Garage.
- Spielräume bestehen, je nachdem, ob man pauschal oder effektiv Kosten zum Abzug bringen möchte;
- 17;
- Verkauf von Immobilien Eine Besonderheit beim Verkauf einer Immobilie besteht darin, dass in diesem Sonderfall nicht nur werterhaltende, sondern auch wertsteigernde Investitionen steuerlich zum Abzug gebracht werden können;
Der Verkauf einer Immobilie bringt aber auch unweigerlich steuerliche Verbindlichkeiten mit sich. Hier ist es ratsam, einen versierten Treuhänder zurate zu ziehen. Sofern der Betrag von 4‘000 Franken für berufsbedingte Kosten noch nicht ausgeschöpft wurde, können auch die Kosten eines privaten Arbeitszimmers zu Hause von der Steuer abgezogen werden.
- Ein steuerlich wirksamer Abzug für das Home Office ist nicht ohne Nachweise möglich;
- Hierfür wird in der Regel ein Bedarfsnachweis von Seiten des Arbeitgebers gefordert;
- Bedingung ist zudem, dass die Räumlichkeiten nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt werden;
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, können die Unterhaltskosten der beruflich genutzten Räumlichkeit steuerlich verrechnet werden. Das Thema Aktien und Wertschriften ist aus steuerlicher Sicht oft besonders kompliziert. Grundsätzlich müssen Dividenden von Aktien als Einkommen versteuert werden.
- Eine Ausnahme besteht für private Anleger, welche nicht gewerbsmässig Gewinne aufgrund steigender Kurse erzielt haben;
- Trotzdem ist hier Vorsicht geboten, da unter Umständen auch private Anleger bei reger Tätigkeit als gewerbsmässig tätig eingestuft werden können;
Eine weitere Ausnahme besteht für Dividenden, die aus Kapitalanlagen stammen, diese sind im speziellen steuerlich begünstigt. Zweifelsfrei abzugsfähig sind bei Aktien, Obligationen und Anlagefonds gewisse Vermögensverwaltungskosten. Diese Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens können bis zu 3 Tausendstel der Gesamtsumme aller aktiven Wertschriften abgezogen werden.
Je nach Kanton sind zudem limitierende Maximalbeträge vorgegeben. Kommt es beim Handel mit Optionen und Aktien jedoch zu Verlusten, können die bereits entrichteten Einkommensteuern in der Regel nicht nachträglich zurückerstattet werden.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Selbstständige sind vielschichtig und unterscheiden sich in vielen Punkten von denen eines Angestellten. Es besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten für betriebsbedingte Geschäftsauslagen. Geschäftsessen im Restaurant, Geschäftsreisen, Einladungen und vieles weitere mehr sind steuerlich absetzbar.
Ebenfalls vermehrt genutzt werden können Abschreibungen jeglicher Art. So können beispielsweise Wertminderungen von Immobilien, Autos, Firmeneinrichtungen und Werkzeugen steuermindernd angerechnet werden.
Lohnenswert können auch Investitionen zum Einsparen von Energie sein.
Welche Versicherung sind steuerlich absetzbar 2020?
Welche Versicherungen im Einzelnen abzugsfähig sind – Abzugsfähig sind unter anderem die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenso angegeben werden wie die für eine betriebliche oder private Altersvorsorge.
Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder einer Ausbildung zusammenhängen, wie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung, können gleichermaßen abgesetzt werden.
Ob es sich nun bei den jeweiligen Versicherungsprämien um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, hängt davon ab, welche Risiken abgedeckt werden. Berufliche Risiken fallen unter die Werbungskosten und private können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Kann man Gas Wasser Strom absetzen?
Welche Nebenkosten kann ich in der Steuererklärung angeben? – Arbeiten in der eigenen Wohnung sowie rund um Haus und Garten, für die Dienstleister oder Handwerker beschäftigt werden, sind nämlich laut § 35a EStG steuerlich begünstigt. Das gilt nicht nur, wenn Du diese Arbeiten selbst in Auftrag gibst, sondern auch, wenn Dein Vermieter den Auftrag erteilt.
Haushaltsnahe Aufwendungen werden unterteilt in haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Auch Deine Nebenkostenabrechnung enthält solche absetzbaren Kosten.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen , die Du als Mieter absetzen kannst, zählen z. :
- Reinigung von Hausflur und Zubehörräumen (Dachboden, Waschküche etc. )
- Gartenpflege
- Schneeräumdienste und Straßenreinigung auf dem Grundstück
- Hausmeisterdienste
- Fensterputzer
- Schädlingsbekämpfung
Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören:
- Schornsteinreinigung
- Arbeiten an Dach, Fassaden, Böden, Garagen, Innen- und Außenwänden
- Beseitigung von Vandalismus (z. Graffitis)
- Asbestsanierung
- Reinigung von Rohren und Dachrinnen
- Reparatur und Wartung von Heizung, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Rauchmelder, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen und Gemeinschaftsmaschinen (z. Waschmaschine und Trockner)
- Aufstellen eines Baugerüsts
- Austausch von Heizungszählern
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Überdachung von Terrassen oder Stellplätzen für PKWs und Fahrräder
- Trockenlegung und Sanierung des Mauerwerks
Bei all diesen Posten kannst Du die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Verbrauchsmittel und Maschinen steuerlich geltend machen. Materialkosten kannst Du allerdings nicht von der Steuer absetzen. Tipp: Das Ablesen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und Erstellen einer Abrechnung ist für Mieter nicht steuerlich begünstigt. Vermieter können die Kosten aber als Werbungskosten absetzen.
Deine private Miete und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuer kannst Du als Mieter hingegen nicht absetzen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer in Deiner Wohnung nutzt.
Dann kannst Du auch diese Nebenkosten zusammen mit Deiner Miete anteilig als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Selbstständige – bei ihnen werden Werbungskosten „Betriebsausgaben” genannt (nicht zu verwechseln mit den Betriebskosten in Deiner Nebenkostenabrechnung).
Auch für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung gilt, dass Kosten der Wohnung – also Miete und Nebenkosten – in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, und zwar in einer Höhe von bis zu 1.
000 Euro monatlich, unabhängig davon, ob Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist.