Viel Zeit für die freiwillige Steuererklärung – Was viele nicht wissen: Viele Arbeitnehmer sind gar nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das betrifft beispielsweise Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben. In solchen Fällen bleiben vier Jahre Zeit , eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.
Dazu ein Beispiel: Für das Jahr 2021 gilt Silvester 2025 als Stichtag. Bis zum 31. Dezember 2025 muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein, entweder als Papierformular im Behörden-Briefkasten oder elektronisch via Elster.
Im Finanzamts-Deutsch ist von der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist die Rede. Wer diese versäumt, kann danach keine Steuererstattung mehr erwarten. Die freiwillige Steuererklärung heißt im Formular übrigens „Antragsveranlagung”. Diese nannte sich früher Lohnsteuerjahresausgleich.
Den gibt es zwar noch, doch heute ist damit ein anderes Verfahren gemeint: eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer, die der Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung im Dezember durchführt. Tipp: Die späte Abgabe einer Steuererklärung kann sich besonders lohnen, wenn Du zusätzlich zur Steuererstattung auch mit Zinsen vom Finanzamt rechnen kannst.
Oft erhalten Steuerpflichtige erst nach Jahren zu viel bezahlte Steuern zurück, beispielsweise nach einem Finanzgerichtsurteil, das zu ihren Gunsten ergangen ist. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs (Karenzzeit), in dem die Steuer entstanden ist, beginnt der Fiskus Zinsen auf die Steuererstattung zu zahlen.
- Derzeit liegt der gesetzliche Zinssatz noch bei 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr;
- Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus hat die Bundesregierung beschlossen, den Zinssatz rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) zu senken;
Geplant ist, dass der Bundestag Ende Juni das entsprechende Gesetz verabschiedet. Für die Steuerjahre 2020 und 2021 beträgt die Karenzzeit aufgrund der coronabedingten Verlängerung 21 Monate. Zinsen gibt es also erst ab dem 1. Oktober 2022 beziehungsweise 1.
Wann muss die Steuer 2020 abgegeben werden?
Das Kurzarbeitergeld ist als eine von mehreren Lohnersatzleistungen steuerfrei – ebenso wie ein beträchtlicher Teil der während der Corona-Krise geleisteten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, zum Saison-Kurzarbeitergeld und zum Transferkurzarbeitergeld.
Alle Lohnersatzleistungen (neben Kurzarbeitergeld zum Beispiel auch Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschutz- und Elterngeld) unterliegen seit langem dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Leistungen nach Ablauf des Kalenderjahres im Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen werden.
Der erhöhte Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) angewendet. Auf die so ermittelte Einkommensteuer werden die Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet. Die Arbeitgeber weisen die steuerfreien Zuschüsse zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und etwaigen anderen Lohnersatzleistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.
Das Wohnsitzfinanzamt erhält elektronisch einen entsprechenden Datensatz. Betragen die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen (sämtliche Kurzarbeitergelder einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse, ggf.
zusammen mit zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld), mehr als 410 Euro , sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben ( sog.
nicht beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Wird ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung einer Erklärung beauftragt ( sog.
beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurden durch das ATAD -Umsetzungsgesetz um drei Monate verlängert.
In nicht beratenen Fällen müssen die Steuererklärungen für 2020 daher regelmäßig bis zum 31. Oktober 2021 ( bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag) und in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr sind abweichende Fristen zu beachten. Bei der nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vorzunehmenden Veranlagung kann es gegebenenfalls zu Steuernachforderungen kommen. Jedoch ergibt sich aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld nicht immer automatisch eine Steuernachzahlung.
- Die konkreten steuerlichen Auswirkungen des Progressionsvorbehalts hängen vielmehr in allen Fällen von den ganz individuellen Verhältnissen ab;
- Dazu gehören insbesondere die Steuerklasse und die Höhe der Lohnsteuerabzüge vor Corona, die Höhe anderer der Besteuerung unterliegender Einnahmen, die Höhe der abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen oder sonstiger Abzüge;
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wegen des Bezugs von Lohnersatzleistungen ist ebenfalls nicht neu , sondern besteht seit vielen Jahren. Da eine Vielzahl von Beschäftigten durch Corona Kurzarbeitergeld bezogen haben, bekommt die Abgabepflicht aktuell aber eine größere Bedeutung.
- Da alle Steuerpflichtigen grundsätzlich gleich behandelt werden, müssen auch für Corona-bedingtes Kurzarbeitergeld einschließlich steuerfreier Zuschüsse seitens des Arbeitgebers Steuererklärungen abgegeben werden;
Weitere Hinweise zum Thema Corona-Kurzarbeitergeld ( unter VI. ) finden Sie auch hier .
Wer muss für 2020 eine Steuererklärung abgeben?
Höherer Grundfreibetrag für 2021 – Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Grenzen für den Grundfreibetrag. Das ist der Grenzbetrag für Ihr Einkommen, für das Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Dieser Freibetrag soll der Absicherung des Existenzminimums dienen.
Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jedes Jahr. Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 9. 744 Euro im Jahr und 19. 488 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Verdienen Sie im Jahr 2021 also bis zu 9.
744 Euro, müssen Sie hierfür keine Steuern zahlen. Übersteigen Ihre Einkünfte diesen Beitrag, muss jeder Euro, der über dem Freibetrag liegt, versteuert werden. 2022 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 9. 984 Euro, für Verheiratete 19. 968 Euro .
Wann muss man die Einkommensteuererklärung abgeben?
Welche Abgabefristen solltest Du beachten? – Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet seit 2019 mit dem 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2021 gilt coronabedingt der 31. Oktober 2022. Ist das in Deinem Bundesland ein Feiertag (Reformationstag), reicht auch noch der 1.
- November 2022;
- Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Du einen Antrag beim Finanzamt stellst und Deinen Wunsch begründest;
- Eine neue Frist könnte die Behörde Dir bei einer guten Begründung durchaus einräumen;
Ohne Antrag gewährt die Behörde eine Fristverlängerung regulär bis Ende Februar des übernächsten Jahres, sofern Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt. Für das Steuerjahr 2021 gibt es auch hier deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31.
August 2023. Auch die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit ( § 233a Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) wurde vom Fiskus für das Steuerjahr 2021 verlängert. Der Zinslauf für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beginnt demnach erst am 1.
Oktober 2023. .
Bis wann muss 2021 die Steuererklärung abgegeben werden?
Was passiert, wenn Du die Frist versäumst? – Die späteren Abgabefristen haben ihren Preis. Der Fiskus wird strenger , wenn Du den Termin nicht einhältst. Bislang hatten Finanzbeamte einen großen Ermessensspielraum, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch dieser ausfällt.
Das hat sich seit der Einkommensteuererklärung 2018 geändert. Ein Verspätungszuschlag ist eine Geldstrafe des Finanzamts, wenn Du eine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibst. Diesen musst Du zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlen.
Gesetzlich geregelt ist der Verspätungszuschlag in Paragraf 152 Abgabenordnung. Demnach gibt es den Ermessensspielraum nur noch dann, wenn Du die Steuererklärung spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben hast. Bis dahin kann, danach muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.
- Und auch die Höhe ist gesetzlich geregelt: Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat;
- Beispiel: Ein Steuerzahler muss bis zum 31;
Oktober 2022 eine Einkommensteuererklärung 2020 abgeben. Er beantragt keine Fristverlängerung und reicht die Erklärung erst im Mai 2023 ein. Von November 2022 bis Mai 2023 sind es sieben Monate Verspätung. Das Finanzamt muss deshalb mindestens 175 Euro als Verspätungszuschlag festsetzen.
In bestimmten Fällen darf das Finanzamt selbst entscheiden: Ergibt der Steuerbescheid, dass Dir eine Steuererstattung zusteht, die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird oder Deine Abgabefrist verlängert wurde, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten.
Es kann darüber hinaus noch weitere Sanktionen verhängen: Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen. Du kannst Dich mit einem Einspruch innerhalb eines Monats wehren. Auch bei einer Steuerschätzung bleibst Du weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Was passiert wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
Verspätungszuschlag – Wenn Sie die Abgabefrist verpasst haben, müssen Sie zuerst mit einem Verspätungszuschlag rechnen, dabei ist es auch unerheblich welches Ergebnis Sie bei Ihrer Steuererklärung erwarten. Der Verspätungszuschlag würde gegebenenfalls auf Ihrem Steuerbescheid direkt mit Ihrer Steuerschuld bzw.
- Ihrer Steuererstattung verrechnet;
- Es liegt allerdings im Ermessen des:r Finanzbeamten:in , ob der Zuschlag für Sie fällig wird oder nicht;
- Mit ein bisschen Glück drückt der oder die zuständige Sachbearbeiter:in ein Auge zu und lässt Sie mit der verspäteten Abgabe durchkommen;
Sie sollten sich jedoch keinesfalls darauf verlassen, da es schnell sehr teuer für Sie werden kann. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge) , mindestens aber 25 Euro pro Monat. Das kann sich sehr schnell zu einer beträchtlichen Summe aufsummieren, denn der Verspätungszuschlag wird erst bei einer Summe von maximal 25.
000 Euro gedeckelt. Achtung: Haben Sie Ihre Steuererklärung auch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungsjahres , also spätestens am letzten Februartag des übernächsten Jahres nicht abgegeben, wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt.
Wichtig: Neue Steuer-Frist ist beschlossen!
Die Finanzbeamten:innen haben in diesem Fall auch keinen Ermessensspielraum mehr zur Verfügung.
Wer muss eine Steuererklärung machen und wer nicht?
Steuererklärung: Abgabepflicht für Arbeitnehmer – Andererseits kann das Finanzamt auch annehmen, dass der Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerabzug nicht genug Steuern gezahlt hat. Dann kommt es zur sogenannten Veranlagungspflicht, das heißt der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wann genau diese Abgabepflicht besteht, regelt das Einkommensteuergesetz in § 46. Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss! Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle Pflichtveranlagten an und fordert sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.
Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss: Lohnsteuerfreibetrag Wer einen Lohnsteuerfreibetrag hat, ist abgabepflichtig. Beispiel: Sie haben sich wegen der hohen Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung einen Freibetrag eintragen lassen.
- Davon ausgenommen sind eingetragene Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung , Hinterbliebene oder Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn im Jahr 2021 höchstens 12;
- 250 Euro bei einem Single bzw;
23. 350 Euro bei einem Paar betragen hat. Nebeneinkünfte Sie hatten Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen. Lohnersatzleistungen Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr erhalten.
- Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnern Hat in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft einer der Partner eine einzeln veranlagte Steuererklärung abgegeben, dann muss auch der andere Partner eine Steuererklärung einreichen;
Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern Sie und Ihr zusammen veranlagter Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V oder Sie haben die Steuerklassen IV mit Faktor. Freibeträge für Kinder Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen; das gilt für den Ausbildungsfreibetrag und den Behinderten-Pauschbetrag.
- Scheidung und erneute Heirat Sie haben sich scheiden lassen und im selben Jahr haben Sie oder Ihr Ex-Partner wieder geheiratet;
- Gleiches gilt für Verwitwete, die noch im selben Jahr erneut heiraten;
- Mehrere Arbeitgeber Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und die Steuerklasse VI;
Arbeitgeberwechsel / Eintrag „S” in der Lohnsteuerbescheinigung Sie waren innerhalb eines Jahres bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist der Großbuchstabe „S” eingetragen. Das bedeutet, dass Ihr neuer Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, berechnet hat – ohne Berücksichtigung des früheren Arbeitslohns beim alten Arbeitgeber.
- Abfindung Sie haben eine Abfindung erhalten und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer hierfür nach der „Fünftel-Regelung” einbehalten;
- Kapitalerträge Sie haben Kapitalerträge, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde;
Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren Sie hatten einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2021 eine Steuererklärung abgegeben werden.
Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren – und eine Steuererklärung einreichen.
Das Finanzamt schreibt den Steuerbürger immer dann aktiv an, wenn es eine „Kontrollmitteilung” über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken könnten, zum Beispiel durch Erbschaft oder Schenkung.
Ist man gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?
Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung – Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Oft erhalten aber genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung.
Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel geheiratet haben oder hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten.
Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin. Will das Finanzamt trotz freiwillig abgegebener Steuererklärung wider Erwarten doch Geld sehen, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden. Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen.
Tipp: Wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben möchten, muss diese im Übrigen nicht zwingend im Folgejahr beim Fiskus vorliegen, sondern haben hierfür vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung für das Jahr 2018 können Sie dann zum Beispiel noch bis zum 31.
12. 2022 abgeben.
Ist es Pflicht die Steuererklärung zu machen?
Mindest-Vorsorgepauschale – Du bist abgabepflichtig, wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (z. als Beamt*in, Soldat*in oder Werkstudent*in) und daher die Mindestvorsorgepauschale angewendet wurde. Lagen deine tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge unter der berücksichtigten Pauschale und dein Arbeitslohn hat im Kalenderjahr den Wert von 9.
Kann das Finanzamt mich zwingen eine Steuererklärung zu machen?
Arbeitnehmer sind unter bestimmten Umständen zu einer Steuererklärung verpflichtet. Dann fordert das Finanzamt mit einem Schreiben dazu auf. Welche Gründe können dazu führen und wie ist dann vorzugehen? Steuerzahler, die noch nie oder lange nicht mehr eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, können vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.
- Dieses Schreiben sollte nicht ignoriert werden;
- „Wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung auffordert, sollte man dem Folge leisten”, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler;
- Andernfalls kann das Finanzamt die Einnahmen schätzen, was unter Umständen zu einer Steuernachzahlung führt;
Für eine solche Aufforderung kann es mehrere Gründe geben. So kann das Finanzamt beispielsweise eine Kontrollmitteilung der Deutschen Rentenversicherung oder der Sozialversicherung erhalten haben, denn bestimmte Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld lösen eine Steuererklärungspflicht aus.
Auch eine Rentenerhöhung kann gegebenenfalls zu einer Steuererklärungspflicht führen. „Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab”, so Klocke. Denn in der Einkommensteuererklärung können auch Ausgaben steuermindernd abgesetzt werden, beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung.
Unter dem Strich kann es sogar zu einer Steuererstattung kommen. Die Aufforderung wird meist mit einer Frist versehen, innerhalb der die Steuererklärung nachgereicht werden muss. „Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, etwa weil noch Unterlagen fehlen, sollte rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden”, rät Klocke.
Habe seit 10 Jahren keine Steuererklärung gemacht?
Wenn du seit Jahren keine Steuererklärung gemacht hast oder du dich zum ersten mal mit dem Thema beschäftigst, kannst du bis zu vier Jahre freiwillig deine Steuererklärung nachträglich einreichen. Vorausgesetzt, du warst in diesen Jahren nicht verpflichtet.
Bis wann Einkommensteuererklärung 2022 abgeben?
Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. Für die Einkommensteuererklärungen steuerlich nicht beratener Bürgerinnen und Bürger und solchen ohne Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich danach die folgenden Abgabetermine:
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
- die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat,
- die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder
- die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9. 744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
- Für den Veranlagungszeitraum 2024 ist die Frist nicht verlängert worden und endet daher regulär am 31;
- Juli 2025;
- Für steuerlich beratene Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich abweichende Fristen;
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
Was kann man alles steuerlich absetzen?
Kann ich die Steuererklärung 2022 noch in Papierform abgeben?
Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt die Abgabe in Papierform ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die ‘Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung’ genutzt werden.
Wird die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert?
Steuererklärung 2024 – Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gibt es keine Verlängerung mehr. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist die neue Abgabefrist aber 2 Monate länger und endet statt am 28.
- 2026 am 30;
- 2026;
- Hinweis: Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich die oben genannten Fristen jeweils auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags verschieben, wenn ihr Ende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt;
Beispiel: Der 31. Oktober 2022 ist in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Somit verschiebt sich der Fristablauf für die Abgabe der Steuererklärung 2021 in diesen Bundesländern auf den 1. November 2022.
Überblick: Die Abgabefristen für die Steuererklärung | |||
Steuerjahr | Bei freiwilliger Abgabe | Bei Pflichtveranlagung | Bei Pflichtveranlagung mit Steuerberatung |
2020 2021 2022 2023 2024 | 31. 12. 2024 31. 12. 2025 31. 12. 2026 31. 12. 2027 31. 12. 2028 | 31. 10. 2021 31. 10. 2022 30. 09. 2023 31. 08. 2024 31. 07. 2025 | 31. 08. 2022 31. 08. 2023 31. 07. 2024 31. 05. 2025 30. 04. 2026 |
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Bis wann muss Steuererklärung 2022 abgegeben werden?
Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. Für die Einkommensteuererklärungen steuerlich nicht beratener Bürgerinnen und Bürger und solchen ohne Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich danach die folgenden Abgabetermine:
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
- die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat,
- die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder
- die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9. 744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
Für den Veranlagungszeitraum 2024 ist die Frist nicht verlängert worden und endet daher regulär am 31. Juli 2025. Für steuerlich beratene Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich abweichende Fristen.
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
Bis wann Steuererklärung 2021 mit Steuerberater?
Welche Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2021 beauftragt ist? – Für Steuerzahler, die steuerlich beraten sind und die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, sieht der Beschluss des Bundestages eine Frist bis zum 31.
Für welche Jahre kann ich 2022 noch eine Steuererklärung abgeben?
Pflichtveranlagung: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 endet am 31. Oktober 2022 Am 19. 05. 2022 wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabefrist im Fall der Pflichtveranlagung für die Steuererklärung für 2021 am 31.
Oktober 2022 enden wird. Freiwillige Veranlagung: Abgabefrist für die Steuererklärung für 2018 endet am 31. 12. 2022 Ende 2022 läuft die Frist für die Steuererklärung für 2018 endgültig aus. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss am 31.
Dezember 2022 , 24 Uhr dem Finanzamt vorliegen.