Wir beantworten Deine Fragen zu Sturmschäden – Hat Dein Haus während eines Unwetters Sturmschäden erlitten, dann meldest Du dies zur Kostenübernahme umgehend deiner Versicherung. Nachdem der Schaden der Versicherung gemeldet ist, müssen die Schäden gering gehalten werden (Schadenminderungspflicht).
Auf jeden Fall sollten die Schäden dokumentiert werden. Als letztes werden die Schäden behoben, in Absprache mit der Versicherung. Ab der Windstärke 8 werden Sturmschäden durch die Versicherung übernommen. Sturmschäden können an und in Gebäuden entstehen und an Autos. Welche Versicherung den Schaden reguliert hängt davon ab, ob der eigene Baum oder ein fremder Baum den Schaden verursacht hat.
Baum stürzt auf das Haus des Nachbarn – wer bezahltes ?
Verursacht Dein Baum an Deinem Haus einen Schaden, zahlt Deine Wohngebäudeversicherung, Stürzt ein fremder Baum auf Dein Grundstück/Gebäude, zahlt Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn. Ab Windstärke 8 reguliert die Teilkaskoversicherung Sturmschäden an Deinem Auto oder Motorrad.
Welche Versicherung zahlt Sturmschäden am Haus?
Je nach Schaden und Situation greifen bei Sturmschäden die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung. Sturmschäden am Haus : Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf.
Was tun wenn Baum auf Haus fällt?
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden durch Bäume? –
Wer von solch einer Naturgewalt betroffen ist und einen umgestürzten Baum auf seinem Grundstück vorfindet, sollte den Schaden genau dokumentieren und fotografieren,Damit überhaupt ein Sturmschaden durch eine Versicherung übernommen wird, ist in aller Regel Voraussetzung, dass der Sturm Windstärke 8 („stürmischer Wind” laut Beaufortskala) erreicht hat, mithin eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h hatte.Eine Schadensregulierung kommt durch folgende Versicherungen in Betracht:
Die Wohngebäudeversicherung sollte hinzugezogen werden, sobald das Haus durch den Sturmschaden betroffen ist – ebenso, wenn Nebengebäude wie Garage oder Schuppen durch den Baum beschädigt wurden. Der Versicherungsschutz umfasst oftmals auch Zäune. Stürzt ein Baum vom eigenen Grundstück aufgrund von Sturm auf das eigene Haus, springt die eigene Gebäudeversicherung ein.
- Voraussetzung dafür: Man ist seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat die Bäume auf seinem Grundstück regelmäßig kontrolliert.
- Stürzt ein Baum um und trifft das Haus auf dem Nachbargrundstück, springt zunächst die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn ein.
- Die Versicherung wird dann aber vom Baumeigentümer einen Nachweis darüber verlangen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Stellt sich heraus, dass der Baum entsprechend vorgeschädigt war und auch schon vor dem Sturm eine Gefahr darstellte, haftet der Baumeigentümer. Schadensersatzansprüche können dann von der Privat-, Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht übernommen werden.
- Handelt es sich um einen vorgeschädigten Baum, kommt eine Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung in Frage.
- Bei einer Teilkaskoversicherung übernimmt die Versicherung des Autobesitzers die Schadensregulierung ab Windstärke 8.
- Die Vollkaskoversicherung auch bereits bei einer niedrigeren Windstärke.
Vom Versicherungsschutz umfasst sind parkende Autos, die von Ästen oder auch einem ganzen Baum getroffen werden. Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt, bekommt keine Kosten durch die Versicherung erstattet. Sollte durch den umgestürzten Baum Schaden am beweglichen Inventar entstanden sein, greift die Haftpflichtversicherung.
- Handelt es sich um einen Baum vom Nachbargrundstück, kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Nachbarn für den Schaden auf, wenn der Nachbar seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
- Ein kann hier im Vorfeld einschätzen, welche Versicherung für die Schadensregulierung in Frage kommt im konkreten Fall und auch rechtlichen Beistand leisten, sollte sich die Versicherung weigern, für die Schäden aufzukommen.
Autor: Fachanwalt.de-Redaktion Symbolgrafik: © Racle Fotodesign – stock.adobe.com : Baum fällt bei Sturm auf Nachbargrundstück / Nachbarhaus – wer zahlt?
Was sind die häufigsten Haftpflichtschäden?
Achten Sie auf Kleingedrucktes: Manche Schäden können ausgeschlossen sein – Die verschiedenen Anbieter von Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich nicht nur preislich, sondern auch in Hinsicht auf Ihre Vertragskonditionen. Einige Schäden können wirksam per AHB ausgeschlossen werden. Dazu gehören häufig:
Gefälligkeitsschäden (Bsp.: privater Umzugshelfer lässt Kiste mit teurem Porzellan fallen) Mietsachschäden (Bsp.: Kratzer im Parkett durch unachtsames Möbelrücken) Tierschäden (Bsp.: Hund beißt Loch in die Hose eines Freundes)
Gut zu wissen: Bei letzterem können sich Haftpflichtversicherer nicht gänzlich von Ihrer Pflicht befreien. Schäden durch Kleintiere wie Vögel, Nagetiere und Katzen sind in der Regel mitversichert. Für größere Haustiere wie Hunde und Pferde sollten Sie eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.
Was macht man bei Sturmschäden?
Was ist nach einem Sturmschaden zu tun? – Liegt z.B. ein Sturmschaden am Dach vor, gehen Versicherte folgendermaßen vor:
- Schadensfall dokumentieren (Fotos, Video, Rechnungen)
- Protokoll erstellen
- Sofort die Versicherung per Mail, Fax oder Telefon informieren
- Den Schaden durch Sicherungsmaßnahmen gering halten (Schadensminderungspflicht)
- Erst nach schriftlicher Freigabe der Versicherung Sturmschäden beheben
Wer zahlt bei Orkan?
Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug – Schäden am Fahrzeug zahlt die Voll- und Teilkaskoversicherung. Schäden bis zur gewählten Höhe der Selbstbeteiligung muss der Eigentümer allerdings selber tragen. Bei allem, was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung.
- Bei der Teilkaskoversicherung werden Schäden nur ab Windstärke acht übernommen.
- Vollkaskoversicherungen greifen indes auch bei schwächeren Windstärken.
- Wird das Auto durch herumfliegende Gegenstände beschädigt, kommt also normalerweise die Kaskoversicherung dafür auf.
- Allerdings kommt es auch darauf an, wem der herumwirbelnde Gegenstand gehörte und ob der Schaden hätte verhindert werden können.
“Normalerweise bezahlt die Teil- oder Vollkaskoversicherung und holt sich das dann von dem ‘Schuldigen’ zurück”, erklärt Finanztip-Experte Hermann-Josef Tenhagen im rbb.
- Stefan Zeitz via www.imago-images.de