Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wenigen Institutionen unseres Landes, die ihre tragenden Grundsätze seit dem Wilhelminischen Kaiserreich im Kern bis heute erhalten konnte. Sie ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung.
Ihre Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das “Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter” erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen zwei Drittel, ihr Arbeitgeber ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags.
Deutschland ist damit das erste Land, das eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene einführte. Seither wurde die Gesetzliche Krankenversicherung zu einem umfänglichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut und den jeweiligen Herausforderungen ihrer Zeit angepasst.
Zu Beginn der GKV waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 74 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung. Rund neun Millionen weitere Bürger sind Mitglieder der Privaten Krankenversicherung.
Die restlichen Bürger sind über besondere Versorgungsformen, wie zum Beispiel die freie Heilfürsorge der Bundeswehr, versichert. Auch wenn von der “Gesetzlichen Krankenversicherung” meist in der Einzahl gesprochen wird, ist sie kein einheitlicher Block.
Wann gab es die erste Versicherung?
Die Entstehungsgeschichte der Versicherungswirtschaft – Zurück in die Antike Die älteste Variante der Versicherung ist die einfache Vorsorge- und Risikogemeinschaft, bei der das Risiko nicht vom Einzelnen sondern von einer Gruppe getragen wird. Dem heutigen Verständnis von Versicherung kommt das „Seedarlehen” der Griechen, aus dem Jahr 3.000 v.
- Chr., schon recht nahe.
- Das Seedarlehen sorgte dafür, dass Seeleute, die ihr Schiff beispielsweise durch einen Sturm verloren haben, Ersatz erhielten.
- Mit Erreichen des Hafens und der Auslieferung der Transportgüter und Waren mussten die Schiffseigner ein entsprechend hohes Darlehen an ihre Investoren zurückzahlen.
In Versicherungssprache: eine Risikoübertragung mit Gewinnmaximierung für den Darlehensgeber.
Wo gab es die erste Versicherung?
Geschichte – Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten kommerziellen Versicherer. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert wie z.B.
- Auch auf dem Versicherungsmarkt Lloyd’s of London für das Risiko eines Schiffsuntergangs.
- Die ersten professionellen Versicherer wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, beispielsweise die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718); diese waren nach heutigem Sprachgebrauch Anstalten des öffentlichen Rechts.
Der erste auf moderner versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster VVaG war die englische Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life) (1762). Der erste deutsche Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die Gothaer Feuerversicherungsbank für den Deutschen Handelsstand (1820).
Wie nennt man die Kunden einer Versicherung?
Versicherungslexikon – Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.1. Begriff: Vorhandener oder potenzieller Nachfrager und/oder Verbraucher, in der Versicherungswirtschaft auch als Versicherungsinteressent (vor Vertragsbeginn) bzw.
als Versicherungsnehmer (nach Vertragsbeginn) bezeichnet. Natürliche oder juristische Person.2. Bedeutung im Marketing : Der Kunde ist der hauptsächliche Rezipient der Marketingleistungen. Sein Bedarf und das zur Bedarfsdeckung vorgesehene Budget stehen im Fokus der Marketingziele (vgl. Marketingstrategie ) sowie der meisten Marketinginstrumente, insbesondere der Marketingforschung, der Produktgestaltung und Preisgestaltung sowie des Kundendienstes,3.
Besonderheiten in der Versicherungswirtschaft: Der Kunde muss bei der Produktgestaltung durch Informations- und Auskunftsbereitschaft mitwirken. Eine übergreifende, komplexe Kundenbetreuung verwirklicht sich im Kundenbeziehungsmanagement, das möglichst danach ausgerichtet ist, in welcher Phase seines Lebenszyklus sich der Kunde jeweils befindet (vgl.
Warum wurden Versicherungen eingeführt?
Sozialversicherung – Die Sozialversicherung umfasst fünf Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit und Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen.
Das sind die fünf staatlichen Sozialversicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, Hinter der Sozialversicherung steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer/innen dem Einzelnen hilft, wenn er oder sie in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist.
Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen monatlich einen Betrag, der von der Höhe ihres Einkommens abhängig ist, in diese Versicherungen einzahlen. Weil dies eine gesetzliche Pflicht ist, nennt man die Versicherung auch “Pflichtversicherung”. Einen weiteren Anteil zahlen die Arbeitgeber/innen.
- Deren Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der der Arbeitnehmer/innen.
- Beamte und Beamtinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.
- Sie sind nach einem besonderen Versorgungsrecht abgesichert.
- Auch Selbstständige wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder niedergelassene Ärztinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Übrigens : In Deutschland gab es früher als in anderen Ländern die ersten Sozialversicherungen: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden- und Altersversicherung.