Welche Versicherung Übernimmt Der Arbeitgeber?

Welche Versicherung Übernimmt Der Arbeitgeber
Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber allein.

Welche Versicherung bezahlt nur der Arbeitgeber?

Unfallversicherung ( bezahlt nur der Dienstgeber) Arbeitslosenversicherung.

Wo sind Angestellte versichert?

Unselbständige Erwerbstätige: Arbeiter/innen und Angestellte – Arbeiter/innen und Angestellte sind größtenteils bei drei Sozialversicherungsträgern versichert. Darunter fallen Berufe wie Maurer/innen, Gärtner/innen, Einzelhandelskaufleute, Bürokaufleute, Friseurinnen und Friseure oder Sekretärinnen und Sekretäre, also alle Arbeiter/innen und Angestellten, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Krankenversicherung dieser Personengruppe wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) durchgeführt. Die Unfallversicherung der Arbeiter/innen und Angestellten wird durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt.

Es kann vorkommen, dass ein/e Versicherte/r zur gleichen Zeit oder zeitversetzt von mehreren Sozialversicherungsträgern Leistungen empfängt.

Bin ich auf der Arbeit haftpflichtversichert?

Als Mitarbeiter sind Sie während der Arbeitszeit in der Regel über die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht Ihres Unternehmens im Falle eines verursachten Schadens abgesichert. Insofern ist eine separate berufliche Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer im Normalfall nicht notwendig.

Was gehört zum Arbeitgeberanteil?

Zahlen Arbeitgeber Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte? – Der Arbeitgeber hat auch für Minijobs, Midijobs und Auszubildende Arbeitgeberbeiträge zu übernehmen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Regelungen, je nach Beschäftigungsverhältnis.

Arbeitnehmer in Minijobs dürfen monatlich bis 450 Euro verdienen, die für sie selbst steuer- und sozialversicherungsfrei sind – nur eine Rentenversicherungspflicht in Höhe von 3,6 Prozent besteht. Auf diese können sie allerdings verzichten, wenn sie sich mit einem Antrag befreien lassen. Arbeitgeber zahlen die gesamten restlichen Beiträge zur Sozialversicherung.

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Hier handelt es sich um Pauschalbeiträge, 13 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse und 15 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung. Weitere Informationen, wie beispielsweise Umlagen und Lohnsteuerpauschalen, finden Sie in unserem Lexikonbeitrag Minijob ! Arbeitnehmer mit einem Midijob, also mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat, zahlen reduzierte Sozialabgaben.

Arbeitgeber zahlen für Midijobber die vollen gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberanteile. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Lexikonbeitrag Midijob ! Für Auszubildende übernehmen Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das Ausbildungsgehalt unter 325 Euro liegt.

Sobald das Arbeitsentgelt über diesem Betrag liegt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie in einem normalen Beschäftigungsverhältnis anteilig ihre Sozialabgaben.

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