Wasserschaden Welche Versicherung Ist Zuständig?

Wasserschaden Welche Versicherung Ist Zuständig
Wasser­schaden durch Nachbar – das zahlt die Privathaft­pflicht­ – Hat Dein Nachbar über Dir einen Wasserschaden und wirkt sich dieser auf Deine Wohnung aus, dann muss er Dir Schadenersatz leisten. Die Zahlung dieser Kosten übernimmt die Privathaftpflicht des Nachbarn.

Wann zahlt dieversicherung Wasserschaden?

Ein Wasserschaden liegt klassischerweise für die Versicherung vor, wenn Leitungswasser „bestimmungswidrig” austritt und dadurch einen Schaden verursacht. Bestimmungswidrig bedeutet zum Beispiel, dass das Wasser der Waschmaschine nicht in den Abfluss fließt, sondern sich in der Wohnung ausbreitet.

Wasserschäden können somit durch Leitungswasser verursacht werden. Versicherungen unterscheiden dabei außerdem, ob der Schaden durch eigenes Leitungswasser oder fremdes Leitungswasser entstanden ist. Für die Regulierung von Wasserschäden kommt in der Regel entweder die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung auf.

Darüber hinaus gibt es Wasserschäden durch Naturgewalten. Sie zählen zu den Elementarschäden und müssen in der Regel separat über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinzugebucht werden.

Wer zahlt beiwasserschäden?

Wann die Hausratversicherung einspringt – Eine Hausratversicherung schützt das Mobiliar sowie Ihren Hausrat. Somit kann sie auch bei einem Wasserschaden an diesen Gegenständen herangezogen werden. Allerdings sind nicht alle Schäden durch Wasser abgedeckt.

  • Trink- und Abwasserrohre: Der Schaden ist zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder ein defektes Trinkwasserrohr entstanden.
  • Wasserleitungen in Gebäuden: Ein Leck in einer Wasserleitung hat den Schaden verursacht.
  • Wasserzufuhr zu Wasch- oder Spülmaschine: Ein Klassiker des Wasserschadens ist für die Hausratversicherung eine Leckage an der Waschmaschine.
  • Klimaanlagen sowie Solar- oder Wärmepumpenheizungen: Beschädigt austretendes Wasser aus der Klimaanlage die Einrichtung, kann die Hausratversicherung zur Schadensregulierung genutzt werden.
  • Sprinkleranlagen oder Berieselungsanlagen: Gibt es zum Beispiel eine Fehlfunktion und die Sprinkleranlage setzt das Mobiliar unter Wasser, greift die Hausratversicherung.

Bei diesen Schadensverursachern spielt es keine Rolle, ob die Installationen in der eigenen Wohnung oder in einer anderen Wohnung defekt gewesen sind. Maßgebend für die Hausratversicherung ist, dass ein Schaden am Hausrat durch Leitungswasser verursacht wurde, das nicht zweckgemäß ausgetreten ist. In diesen Fällen übernimmt die Hausratversicherung den Wasserschaden nicht :

  • Grundwasser: Steigt zum Beispiel Grundwasser im Keller auf und beschädigt Mobiliar, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nicht.
  • Reinigungswasser: Wird Wasser zum Beispiel zur Reinigung eines Raumes verwendet und dabei kommen Möbelstücke zu Schaden, greift die Hausratversicherung nicht.
  • Aquarien: Gibt es eine Havarie beim Aquarium, ist die Hausratversicherung nicht für die Schadensregulierung zuständig.
  • Wasserbetten: Entsteht ein Leck im Wasserbett, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht für Schäden am Mobiliar oder Hausrat.
  • Rückstau in der Kanalisation: Drückt das Wasser der Kanalisation bei starken Regenfällen durch die Abflüsse und beschädigt Mobiliar oder Hausrat, gibt es keinen Schadensersatz durch die Versicherung.
  • Schäden am Gebäude: Für Schäden am Gebäude oder fest verbauten Installationen ist die Hausrat nicht zuständig.
  • Durchnässungsschaden: Wenn Sie das Fenster offen gelassen haben und der Regen hat dadurch Mobiliar beschädigt, greift die Hausratversicherung nicht.
  • Schäden außerhalb der Wohnung: Werden Gegenstände Ihres Hausrats außerhalb der Wohnung durch einen Wasserschaden zerstört, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht.
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Was zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden?

Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden? – Die Hausratversicherung zahlt bei einem Wasserschaden den Neuwert für die beschädigten Objekte, also den Betrag, der zum aktuellen Zeitpunkt nötig ist, um einen neuwertigen Ersatz zu beschaffen.

Was passiert bei einem Wasserschaden?

Wasserschaden: Welche Versicherung ist zuständig und wie verhalte ich mich richtig? Boden, Mobiliar, Technik – bei einem Rohrbruch oder einem beschädigten Wasseranschluss der Waschmaschine sind fast keine Ihrer Hausratgegenstände mehr vor dem flutenden Leitungswasser sicher. Ihren Teppich können Sie nach einem Wasserschaden womöglich entsorgen und auch Ihr Laptop ist vermutlich ein Fall für den Elektroschrott. Ein Wasserschaden im Gebäude bzw. in der Wohnung führt so schnell zu einem finanziellen Fiasko – zumindest dann, wenn Sie bei einem Rohrbruch keine Versicherung haben, die Ihnen den Schaden entsprechend erstattet.

  1. Ein Rohrbruch Ihrer Wasserversorgung oder Heizung und ein dadurch entstehender Wasserschaden am Hausrat gehört in Deutschland zu einer der häufigsten Schadenmeldungen.
  2. Osten für solche Versicherungsfälle summieren sich hier zu Lande auf mehrere Milliarden jährlich.
  3. Dabei muss Ihnen das Wasser nicht mal wortwörtlich »bis zum Hals stehen« – auch geringe Mengen von austretendem Leitungswasser können bereits großen Schaden anrichten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann bei Wasserschaden welche Versicherung greift und wie Sie sich als betroffene Person richtig verhalten, um den Schaden von Ihrer Versicherung reibungslos erstattet zu bekommen bzw. drohende Folgeschäden aufgrund des Wasserschadens zu minimieren.

Bei einem Wasserschaden eine Versicherung zu haben, die für die Kosten der durch Leitungswasser beschädigten Hausrat Gegenstände aufkommt, erspart Ihnen im Schadenfall ohne Frage einen größeren finanziellen Verlust. Doch wann zahlt bei einem Wasserschaden die Versicherung überhaupt? Ein Wasserschaden liegt für die Versicherung dann vor, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig an einer dafür nicht konzipierten Stelle austritt und dieser Schaden unbeabsichtigt auftritt (also z.B.

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durch technische Defekte oder Bruch des Rohrsystems innerhalb des Gebäudes). Für Versicherungen ist Wasserschaden dabei jedoch nicht gleich Wasserschaden. In manchen Fällen kommt so Ihre Hausratversicherung bei Wasserschäden auf, in anderen Fällen greift eine Gebäudeversicherung und in wieder anderen Fällen schützt die Haftpflichtversicherung bei Wasserschäden.

  1. Um zu beantworten, wann welche Versicherung greift, müssen dabei Ursache und Ort des Wasserschadens berücksichtigt werden.
  2. Im Helvetia-Ratgeber erfahren Sie, in welchen Schadenfällen die Versicherung für die zu Schaden gekommenen Hausrat-Gegenstände in Ihrer Wohnung bzw.
  3. Für Schäden an Ihrem Gebäude aufkommt.

Eine Hausratversicherung greift bei einem Wasserschaden, der die im Gebäude oder in der Wohnung befindlichen Gegenstände bzw. das Mobiliar betrifft. Hierzu zählen zum Beispiel Ihr Wohnzimmerteppich, Elektronikgeräte, Ihr teures Sofa im Wohnzimmer oder auch Textilien.

Zu- oder Ableitungsrohre im Haus (Rohrbruch) und damit verbundenen Schläuche im Wohngebäude Wasserzufuhr zu Klimaanlagen und Wärmepumpenheizungen im Haus Beschädigte Zuflüsse von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, etc.

Nicht alle Wasserschäden an Ihrem Hausrat sind durch die Versicherung gedeckt. In folgenden Schadensfällen kommt zumindest die Hausratversicherung nicht für den Wasserschaden auf:

Schäden am Hausrat durch gestiegenes Grundwasser Schäden am Hausrat durch Einregnen (z.B. durch ein offenes Fenster) Schäden am Gebäude selbst oder an im Gebäude integrierten Installationen Schäden am Hausrat, die nicht innerhalb, sondern außerhalb der Wohnung durch einen Wasserschaden verursacht werden Schäden am Hausrat durch Reinigungswasser Schäden durch Rückstau in der Kanalisation

Neben dem Versicherungsfall eines Wasserschadens am Hausrat greift Ihre im Übrigen auch bei vielen weiteren Schadensfällen, wie z.B. bei Einbrüchen, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Sturm oder Blitzschlag. Erfahren Sie hier mehr zu den Sollten die zuvor genannten Umstände des Wasserschadens nicht in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen, ist möglicherweise die zuständig.

  1. Diese kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst (z.B.
  2. Boden, Wände) bzw.
  3. An festen Bestandteilen des Gebäudes verursacht werden, z.B.
  4. Durch den Austritt von Wasser aus schadhaften Heizungs- bzw.
  5. Sanitäranlagen.
  6. Die Wohngebäudeversicherung greift demnach bei Schäden an der Gebäudesubstanz, nicht jedoch bei Schäden an der Einrichtung oder sonstigem Mobiliar.
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Damit bei Wasserschäden die Gebäudeversicherung bzw. deren Versicherungsschutz greift, muss es sich bei dem beschädigten Gebäude jedoch um ein tatsächlich genutztes und nicht leerstehendes Wohnhaus handeln. Wasserschäden an Rohbauten fallen so z.B. nicht unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.

Auch selten genutzte, dauerhaft unbewohnte Gebäude sind möglicherweise nicht versichert. Im Fall einer langen Abwesenheit müssen Verbraucher so z.B. gewissen Pflichten nachgekommen sein, um mit der Gebäudeversicherung bei Wasserschaden tatsächlich einen Anspruch auf Erstattung bei Ihrem Versicherer zu haben.

Hierzu müssen Eigentümer und Vermieter beispielsweise regelmäßig alle wasserführenden Anlagen Instand halten – vor allem in der kalten Jahreszeit. Sind die Umstände für eine Erstattung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegeben, kommt bei Wasserschäden die Versicherung unter anderem für Kosten zur Beseitigung der Schadensursache, für Aufräumarbeiten und notwendige Reparaturen, aber auch für weitere Folgeschäden aufgrund des Wasserschadens auf.

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