Was Erhält Die Kirche Vom Staat?

Was Erhält Die Kirche Vom Staat
Enteignung der Kirchen: Entschädigungen bis in alle Ewigkeit Die Kirchen sind gesprächsbereit – gegen eine beträchtliche Einmalzahlung Bild: IMAGO Vor über 200 Jahren hat der Staat die christlichen Kirchen enteignet. Dafür zahlt er ihnen noch heute Entschädigung – seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro.

  • Das Grundgesetz verlangt, damit aufzuhören.
  • A n mangelndem Fleiß liegt es nicht.
  • Napp 800 Gesetzesvorlagen haben die Bundestagsabgeordneten in der laufenden Legislaturperiode behandelt.553 davon haben sie beschlossen.
  • Einen wichtigen Auftrag des Grundgesetzes aber werden die Parlamentarier des 17.
  • Bundestags links liegen gelassen haben, wenn sie am Montag und Dienstag zum wahrscheinlich letzten Mal zusammenkommen: Auch sie werden die sogenannten Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche nicht ablösen.

Es geht um etwa 460 Millionen Euro, die der Staat den beiden großen Kirchen jedes Jahr überweist. Experten schätzen, dass die Steuerzahler seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro gezahlt haben. Die Staatsleistungen gehen auf ein unübersichtliches Gemisch von Ansprüchen zurück, vor allem auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.

Damit enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren unter anderem, die kirchlichen Würdenträger künftig zu besolden. Aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde der Deutsche Bund, später das Kaiserreich, später die Weimarer Republik und schließlich die Bundesrepublik Deutschland.

An dem Anspruch der Kirchen auf Entschädigung aber änderten die Jahrhunderte nichts. Dabei waren die Staatsleistungen schon den Autoren der Weimarer Verfassung ein Dorn im Auge. In Artikel 138 stellten sie klar: „Die (.) Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.

Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.” Die Väter des Grundgesetzes nahmen die Forderung in Artikel 140 als „Bestandteil dieses Grundgesetzes” auf. Geholfen hat es nichts, der Gesetzgeber blieb untätig, der Auftrag der Verfassung bis heute unerledigt. Den Kirchen ist der Stillstand nicht anzukreiden.

„Wir sind durchaus gesprächsbereit”, erklären sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch die (EKD) auf Nachfrage. Zwei Dinge aber sind für die beiden Kirchen klar. Erstens: „Da es sich um einen Verfassungsauftrag handelt, gehen wir davon aus, dass der Staat auf uns zukommt.” Und zweitens: Umsonst gibt es nichts.

Das deckt sich mit der Rechtsauffassung fast aller Juristen, die sich mit dem Thema befasst haben. Sie halten eine beträchtliche Einmalzahlung an die Kirchen für unumgänglich. Manche sagen, der zehnfache Jahresbetrag sei angemessen. Andere schlagen das Zwanzigfache oder gar das Vierzigfache vor. Nur sehr vereinzelt ist zu hören, dass die Rechte der Kirchen durch die bisherigen Zahlungen erloschen seien.

„Nur weil jemand 100 Jahre lang Miete zahlt, heißt das noch lange nicht, dass die Wohnung danach ihm gehört”, sagt auch der Leiter der EKD-Finanzabteilung, Thomas Begrich. Keine Silbe aber ist den Kirchen zu entlocken, welche Summe sie sich vorstellen.

  • Wir sind nicht diejenigen, die da Vorschläge unterbreiten sollten”, erklären ihre Vertreter.
  • Ob sie jemals welche hören werden, darf bezweifelt werden.
  • Als der religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma, vor vier Monaten einen Gesetzentwurf zur Ablösung in den Bundestag einbrachte, stieß er damit bei allen anderen Parteien auf taube Ohren.

Nicht mal eine Anhörung im Parlament wollten die Unionsparteien, und FDP zulassen. Ihre Begründungen, den Verfassungsauftrag weiter zu ignorieren, fielen kreativ aus. Die Union erklärte, sie „bevorzuge das Prinzip freiwilliger Leistungen sowie einvernehmlicher Lösungen”.

Dieter Wiefelspütz von der SPD räumte zwar ein, „auf diese Missachtung eines Verfassungsauftrags durch uns Parlamentarier kann man nicht wirklich stolz sein”. Aber: „Wenn das 90 Jahre lang nicht erfüllt wurde, wird das nicht von heute auf morgen zu regeln sein.” Ein prominenter Kirchenvertreter vermutet einen ganz anderen Grund für die Zurückhaltung: „Die einmalig fällige Summe wäre so hoch, dass unseren Politikern, die in Vier-Jahres-Zyklen denken, das bisherige System deutlich lieber ist.” Dabei hätten sich die Parlamentarier sogar auf Papst Benedikt berufen können.

Bei seinem Besuch im September 2011 hatte das Kirchenoberhaupt in Freiburg die „Entweltlichung” der gelobt. „Die Geschichte kommt der Kirche in gewisser Weise durch die verschiedenen Epochen der Säkularisierung zu Hilfe”, sagte er. „Die Säkularisierungen – sei es die Enteignung von Kirchengütern, sei es die Streichung von Privilegien oder Ähnliches – bedeuteten nämlich jedes Mal eine tiefgreifende Entweltlichung der Kirche.

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Die von materiellen und politischen Lasten befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden.” Linken-Politiker Raju Sharma wird ihm dabei nicht mehr helfen können. Der einzige Politiker, der je einen Gesetzesvorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen präsentiert hat, wurde von seiner Partei nicht mehr für die Bundestagswahl aufgestellt.

: Enteignung der Kirchen: Entschädigungen bis in alle Ewigkeit
Informationen –

Was bedeutet Geld in der Kirche? Was wird damit gemacht? Informationen zu Aufwänden, Erträgen und Leistungen der Kirche sowie Hintergrundinformationen zur Kirchensteuer mehr erfahren Beim Religionsunterricht oder in der Militärseelsorge, in der Jugendhilfe oder im evangelischen Krankenhaus gibt es Berührungspunkte von Kirche und Staat. Wie sie kooperieren und dabei ihre unterschiedlichen Rollen wahren, ist hier in einer Übersicht zu lesen. mehr erfahren Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, daher erhalten sie erhalten Entschädigungszahlungen. Bei jährlichen Einnahmen der evangelischen Kirche von rund 12,3 Mrd. Euro im Jahr 2014 machten die Staatsleistungen ganze 2,2 Prozent aus. mehr erfahren

Welche Gebühren gibt es in der Kirche?

Staatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt: Ca.21 Milliarden Euro pro Jahr – * Die Kirche zahlt keine Einkommensteuer bzw. keine Körperschaftssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer, keine Grunderwerbssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Zinsabschlagssteuer bzw.

  1. Keine Kapitalertragssteuer, keinen Solidaritätszuschlag, keine Gebühren für Grundbucheinträge, und sie ist von Justizkosten bzw.
  2. Gerichtsgebühren sowie von Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren befreit, z.B.
  3. Den Gebühren für Grundbucheinträge, was vor allem durch die immensen Immobiliengeschäfte in die Millionengeschenke geht, mit denen die Kirche alleine hier privilegiert wird.

** Zwar vergütet die Kirche dem Staat nach eigenen Angaben „zwei bis vier Prozent” der Kirchensteuereinnahmen für den staatlichen Einzug, doch dies ist ein minimaler Betrag im Verhältnis zu den Kosten, die der Kirche entstehen würden, wenn sie, wie jede andere Organisation der Welt, ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen müsste.

  1. Die Schätzung von 1,94 Milliarden € Differenzbetrag durch Carsten Frerk ( http://carstenfrerk.de/wb/buecher/violettbuch-kirchenfinanzen.php ; zwei Milliarden abzüglich 3 %) könnte deshalb auch zu niedrig gegriffen sein.
  2. Man denke hier auch an die Erfassung aller kirchensteuerpflichtigen Vorgänge sowie an säumige Zahler und das Mahnwesen.

Die Kirche muss sich um nichts kümmern, denn der staatliche Apparat der Finanzämter in Verbindung mit den Arbeitgebern und Banken sorgt für die lückenlose und rigorose Eintreibung. Quellen:

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Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002 Carsten Frerk, Violettbuch Kirchenfinanzen, Aschaffenburg 2010 Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, www.bfg-augsburg.de, 21.7.2018 Eigene Recherchen https://www.theologe.de/kirchensubventionen_stopp.htm Weitere informative Web-Site von Dr. Carsten Frerk von der Humanistischen Union zum Thema: www.staatsleistungen.de

Zusätzlich zu diesen Unsummen erhalten die Kirchen jedes Jahr noch weit über zwölf Milliarden Euro an Kirchensteuern, welche die staatlichen Finanzämter in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern für sie einziehen müssen (2018: 12,60-Milliarden-Euro-Rekordeinnahmen ; noch nie zahlten die Deutschen so viel Kirchensteuer, 2019 stieg der Betrag erneut) und wofür seit einiger Zeit auch die Banken verpflichtet sind („automatisierter Kirchensteuerabzug” auf Kapitalerträge seit 2015).

Und noch einmal zusätzlich erhält die Kirche ca,50 Milliarden Euro jährlich für die kirchlichen Sozialeinrichtungen (spiegel.de, 8.10.2010), überwiegend Diakonie und Caritas, die der Staat zu weit über 90 Prozent finanziert, die Kirchen selbst nur zu ca.2 % (das übrige entfällt auf Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Eigenleistungen der Betreuten; http://carstenfrerk.de/wb/buecher/violettbuch-kirchenfinanzen.php ), während die Kirche in diesen Einrichtungen aber alleine das Sagen hat, vor allem bei Personalentscheidungen.

Nur Kirchenmitglieder werden in der Regel angestellt. Das Geld der Kirche stammt also zum allergrößten Teil vom Staat, d.h. von allen Bürgern, die Kirche jedoch verfügt darüber einzig nach ihrem Ermessen. Nach der üblichen 1-%-Formel, um die solche und vergleichbare Beträge sich jährlich erhöhen, wären das im Jahr 2019 (hochgerechnet 54,684 Milliarden Euro) ca.54 Milliarden Euro Während z.B.

Kirchliche Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen oder Schulen überwiegend zu 100 % staatsfinanziert werden, weisen kirchliche Gremien darauf hin, dass sie zu kirchlichen Kindergärten im Durchschnitt ca.12 % selbst beisteuern, während man dort aber ebenfalls eine zu 100 % rigoros kirchliche Personalpolitik betreibt.

So haben aufgrund der teilweise monopolartigen kirchlichen Stellung Nichtkirchenmitglieder oft keine Chance auf Beschäftigung und müssen natürlich auch versteckte Benachteiligungen bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung befürchten; und das, obwohl der Staat die kirchliche Dienstleistung ganz oder zu mindestens zwei Dritteln bezahlt.

Es ist ein großer Skandal, dass die Politiker unseres Landes, die immer von „Sparen” und von der dringend notwendigen „Überprüfung der Subventionen” sprechen, sich an dieses milliardenschwere goldene Kalb bisher nicht herangetraut haben – trotz chronisch leerer Kassen von Ländern und Kommunen und trotz Abbau von Sozialleistungen.

Die Politiker tun nach wie vor so, als gäbe es diese schwarzen Löcher gar nicht, in denen jedes Jahr Milliarden von sauer verdienten Steuereinnahmen einfach so verschwinden. Doch vielleicht wird im Jahr 2021 angesichts der Corona-Pandemie endlich gehandelt, und die Priester- und Pfarrer-Institutionen werden nicht länger mit Milliarden überschüttet, wie oben dargelegt.

  1. Der Staat könnte diese ca,21 Milliarden Euro jedes Jahr also einsparen und sie – statt an die Kirchen – direkt an die Bürger auszahlen! Das bedeutet : Mehr Geld für die Bürger – die es angesichts der immer ernsteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage mehr als bitter nötig haben.
  2. Wir hatten im Jahr 2003 einmal errechnet, dass jeder Steuerzahler auf diese Weise jährlich ca.410 Euro mehr bekommen würde, im Jahr 2020 könnte man wohl von ca.500 Euro mehr ausgehen.

Auf dieser Webseite weisen wir in einem ersten groben Überblick darauf hin,

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was es mit diesen skandalösen Subventionen auf sich hat, wohin also unser Geld verschwindet was Sie und wir alle mit diesem Geld alles anfangen könnten wie reich die Kirchen wirklich sind und wie ihr Reichtum entstanden ist und wieso das Gerede von den angeblich vorbildlichen „Sozialleistungen der Kirchen” nur ein Märchen ist.

Sie werden Augen machen, wenn Sie erfahren, was Sie und wir alle mit unseren Steuer-Euros alles bezahlen müssen

Wie viel Geld fließt an die katholischekirche?

Mehr als 90 Prozent des Geldes fließen an die katholische Kirche. Nicht eingerechnet sind hier weitere Begünstigungen wie der Kostenersatz für konfessionelle Schulen und die steuerliche Begünstigung der Kirchenbeiträge, die den Staat zuletzt 140 Millionen Euro kostete. Brauchen können die Kirchen das Geld offenbar dringend.

Wie viel Geld zahlt die Kirche?

Staat bezahlt Kirche: Regelungen von Anno 1803 Die Kirche erhält jährliche Zuwendungen vom Staat ohne jegliche Zweckbindung. Über einen Gesetzentwurf, diese Gelder einzustellen, wird nun abgestimmt. Baden-Württemberg zahlt 108 Millionen Euro, auch an die Wallfahrtskirche Steinhausen.

Bild: dpa KÖLN taz | Die Humanistische Union (HU) hat den Bundestag aufgefordert, endlich das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen zu beschließen. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Mehrheit der Abgeordneten einen klaren Verfassungsauftrag weiterhin ignoriert”, sagte Kirsten Wiese vom Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation.

Anlass ist die zweite und dritte Beratung über einen Gesetzentwurf der Linkspartei, die höchst fragwürdigen Zuwendungen gegen eine Einmalzahlung einzustellen. Die Abstimmung darüber steht für den frühen Freitagmorgen um 1.10 Uhr auf der Tagesordnung des Berliner Parlaments.

Die Staatsleistungen sind jährliche Zuwendungen, die die Kirchen ohne jegliche Zweckbindung von den Bundesländern erhalten. Die Humanistische Union erinnerte daran, dass es sie eigentlich schon lange nicht mehr geben dürfte. Denn Hintergrund der Staatsleistungen sind umstrittene Zahlungsverpflichtungen, die sich aus vordemokratischen Rechtstiteln herleiten.

Beispielsweise aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder dem Bayerischen Konkordat von 1817. Es handelt sich um ein unübersichtliches Gemisch an Ansprüchen, die einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter resultieren, andererseits aber auch aus schnöden Deals der damaligen Fürsten und Könige mit den jeweiligen Kirchenoberhäuptern: Legitimation der staatlichen Obrigkeit seitens der Kirche gegen staatliche Alimentierung der kirchlichen Würdenträger.

Wie viel Geld verdienen die Kirchen?

I m Herbst tritt Heinrich Bedford-Strohm einen neuen Job an. Bisher ist er Professor für evangelische Theologie in Bamberg, aber am 30. Oktober wird er in sein Amt als Bischof der evangelischen Landeskirche in Bayern eingeführt. Doch eines wird sich dann nicht ändern: die Herkunft seines Gehalts.

Es kommt wie bisher beim Professor Bedford-Strohm auch beim Bischof Bedford-Strohm aus dem bayerischen Staatshaushalt. Das jedoch mag der 52-Jährige nicht verstehen. Auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung stellte Bedford-Strohm es in der vergangenen Woche infrage, dass für sein Bischofsgehalt der Staat aufkommt, und rüttelte damit an einem so stabilen wie irritierenden Pfeiler des Staat-Kirche-Verhältnisses.

Jahr für Jahr übernimmt Bayern, so wird es im Haushaltsplan des Freistaats aufgelistet, pauschal die Personalkosten für den evangelischen Landeskirchenrat, dem Bedford-Strohm demnächst angehört. Ebenso für die sieben katholischen Erzbischöfe und Bischöfe in Bayern, weiterhin unter anderem für 60 Kanoniker und 42 Domvikare, für Beiträge zum Unterhalt der bischöflichen Priester und Knabenseminare sowie für außerordentliche Bedürfnisse bei Orgeln, Glocken, Uhren.

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