Kfz Totalschaden Was Zahlt Versicherung?

Kfz Totalschaden Was Zahlt Versicherung
So setzt sich die Zahlung zusammen – Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens.

Wiederbeschaffungswert 7.000 Euro
Reparaturkosten (130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes) 9.100 Euro
Restwert 3.000 Euro

Die Versicherung muss also maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes (9.100 Euro) zahlen. Der vom Gutachter ermittelte Restwert (3.000 Euro) wird nicht vom Versicherer ausgezahlt. Text Achtung: Im Kaskofall darf nur die Versicherung den Sachverständigen beauftragen. Dagegen dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden den Sachverständigen frei wählen. Text

Wie wird der Restwert ermittelt?

Wie wird der Restwert im Gutachten ermittelt? – Die Ermittlung des Restwerts beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass der Kfz-Sachverständige bei seriösen Aufkäufern die Information einholt, was ihnen das Unfallfahrzeug wert ist . Um dies zu erfahren, greift der Sachverständige entweder auf regionale Aufkäufer oder auf sogenannte Restwertbörsen zu.

Hierbei präsentiert er das Kfz mit dem Schadenumfang und mit Lichtbildern den Aufkäufern. Diese bieten nun einen Ankaufspreis für das beschädigte Fahrzeug. Unter allen Angeboten und unter Berücksichtigung der regionalen Lage ist das Höchstgebot dann der Restwert für Ihr Gutachten. Der BGH hat bereits zweimal darüber entschieden, dass für Ermittlung des Restwerts nur Gebote von seriösen Händlern im Umkreis von 100 Kilometern berücksichtigt werden dürfen.

Steht der Restwert des verunfallten Fahrzeugs fest, ist es von Vorteil, den Pkw unverzüglich zum Restwert zu verkaufen. Damit vermeiden Sie eventuell anfallende Standkosten für das Auto.

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