Hagelschaden am Haus – was wird bezahlt und wer zahlt? – Kommt es am Haus zu einem Hagelschaden, stellen sich viele Besitzer erst einmal die Frage, wer zahlt und vor allem, was wird bezahlt?
Wer zahlt (welche Versicherung)? Was wird bezahlt von der Versicherung?
Grundsätzlich wird Hagel als Wetterereignis mit starkem Wind bezeichnet – ab der Windstärke 8 bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h zählt dieses als Sturm. Handelt es sich um ein einzelnes Ereignis durch Sturm, ist der Versicherte in der Pflicht, nachzuweisen, dass zusätzliche Objekte in der entsprechenden Schneide beschädigt worden sind – oder aber, dass der Schadensfall ausschließlich aufgrund eines Sturms entstanden ist.
In der Regel schützt eine gute Wohngebäudeversicherung vor finanziellen Konsequenzen von Hagelschäden an Gebäuden. Weil es allerdings auch die Möglichkeit gibt, sich nur gegen einzelne Risiken abzusichern, gibt es auch Gebäudeversicherungen, die den Schutz nicht bieten. Grundsätzlich greift eine solche Police bei Schäden, die am Haus selbst entstanden sind – wie beispielsweise an Türen, Fenstern oder dem Dach, doch auch an Solaranlagen, Rollläden und Fassaden.
Sollte es an einem Wintergarten bzw. dessen Fenster zu einem Hagelschaden gekommen sein, übernimmt die Kosten ebenfalls die Gebäudeversicherung. Es ist nicht erforderlich, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen. Nebengebäude sind im Normalfall nicht in der Versicherung inkludiert, jedoch gibt es auch Policen, bei denen diese mit abgesichert sind – dann aber ist dies ausdrücklich in den Leistungen vermerkt. Solche Hagelkörner können ordentliche Schäden an Gebäuden verursachen. In der Regel ist bei einem Hagelschaden die Gebäudeversicherung der relevante Ansprechpartner. (© Astrid Gast / stock.adobe.com) Kommt es zu einem Schaden, empfiehlt es sich, den Schaden als Erstes möglichst genau zu dokumentieren und Zeugen zu benennen – idealerweise sind dies die Nachbarn.
- Sofern es bei starkem Hagel auch zu Starkregen und damit zu Überschwemmungen im Haus neben Hagelschäden kommt, greift in diesem Fall nur eine Elementarschadenversicherung (vgl.
- Überschwemmung Versicherung ), nicht aber die/eine einfache Gebäudeversicherung ohne den expliziten Einschluss von Elementarschäden,
Prinzipiell gilt: Die Hausratversicherung übernimmt Hagelschäden an Einrichtung sowie Wertgegenständen, dazu zählen Möbelstücke, Verbrauchs- und Gebrauchsobjekte sowie auch Schäden, die an Markisen oder Antennen zustande gekommen sind. Die Absicherungen von Balkonen ist nicht einheitlich festgelegt und muss daher beim Versicherer erfragt bzw.
Zusätzlich abgesichert werden. Objekte, die sich im Freien befinden, sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz inbegriffen, da sie einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Doch welche Versicherung zahlt nun? Abgedeckt sind des Weiteren ausschließlich Schäden durch Hagelschlag selbst bzw. durch seine unmittelbaren Folgen.
Sofern Hagelkörner Scheiben durchschlagen und beispielsweise sogar Möbel aus Glas beschädigen, handelt es sich aus versicherungsrechtlicher Sicht um einen direkten Hagelschaden – hier würde die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen. Dringt Hagel durch die Scheibe ins Haus und tritt infolge des Hagelschadens Regenwasser durch das Fenster ein, handelt es sich dagegen um einen direkten Folgeschaden – auch hier leistet die Hausratversicherung.
Wie hoch ist die Wertminderung bei Hagelschaden?
Wichtig ist zu wissen, dass Hagelschäden bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet werden. Liegt der Reparaturaufwand höher, erhält der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes des Autos erstattet.
Wer zahlt bei Hagelschaden am Gebäude?
Wer bezahlt Hagelschäden am Haus? Bei einem Hagelschaden springt die Gebäudeversicherung ein und schützt Ihr Eigenheim gegen Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Erdrutsche. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch.
Wer zahlt bei Hagelschaden am Gebäude?
Wer bezahlt Hagelschäden am Haus? Bei einem Hagelschaden springt die Gebäudeversicherung ein und schützt Ihr Eigenheim gegen Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Erdrutsche. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch.